Jedem Arbeitsrechtler dürften in den letzten Monaten Sozialpläne und Interessenausgleiche vorgelegen haben. Wir hatten schon an anderer Stelle die Risiken eines sog. Interessenausgleiches mit Namensliste beschrieben. Heute soll es um die Sozialplanabfindungen gehen. In der Vergangenheit, also vor der sog. Krise, haben Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeber oft ansehnliche Abfindungen ausgehandelt. Diese waren zum Teil noch mit Eintritt in Transfergesellschaften, Schulungen oder Turboprämien garniert. Aber wie sieht es heute aus?

Gestern hatte ich den Sozialplan eines mittelständischen Verpackungsunternehmens aus dem Sauerland auf dem Schreibtisch. Magere 0,2 Gehälter je Beschäftigungsjahr waren vereinbart worden. Verzichtet der Arbeitnehmer auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage soll er gar 0,25 Gehälter erhalten. Das ist also mehr als wenig. Offensichtlich soll die „Krise“ dazu herhalten, günstig eine Verschlankung der Belegschaften herbeizuführen. Denn selbst in Fällen einer Insolvenz können bis zu 2,5 Gehälter gezahlt werden. Vorliegend war allerdings von einer Insolvenz gar keine Rede.

Um besser vergleichen und die Mandanten entsprechend beraten zu können, muss eine „Hitparade“ her. Es wäre daher interessant zu erfahren, welche Abfindungen andere Sozialpläne vorsehen. Wir würden uns auf entsprechende Rückmeldungen und einen Austausch freuen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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