berichtet Lexis-Nexis in seinen neuen Newsletter (zur Nachricht hier). Die Klagen sind am Arbeitsgericht München anhängig. Die Chancen dürften nach den kürzlich vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten hohen Anforderungen an die Unterrichtung nach § 613 a Absatz 5 BGB sehr hoch sein (JuracityBlog berichtete mehrfach). Den Mitarbeitern könnten Schadensersatzansprüche zustehen, allerdings können die Mitarbeiter auch dem Übergang noch widersprechen, da bei mangelhafter Unterrichtung die Widerspruchsfrist nach § 613 a Abs. 6 BGB nicht zu laufen beginnt. Man darf gespannt sein. Siemens kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
Betriebsuebergang.de

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