Das WissZeitVG soll im März in Kraft treten, der Bundesrat wird sich vermutlich in der Sitzung vom 16.2.2007 damit beschäftigen.

Das Gesetz (den Gesetzesentwurf finden Sie online hier >>) erweitert die Befristungsmöglichkeiten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen deutlich. So wird ein eigener Befristungstatbestand für die Beschäftigung von wissenschaftlichem und künstlerischem Personal sowie akzessorischem Personal in drittmittelfinanzierten Projekten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingeführt. Bei dem Zeitrahmen für eine befristete Beschäftigung während der Qualifizierungsphase wird eine Verlängerung um zwei Jahre für jedes Kind unter 18 Jahren vorgesehen, das von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter betreut wird. Diese Neuregelungen werden mit den bisherigen Regelungen zur befristeten Beschäftigung in der Qualifizierungsphase in einem eigenständigen Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft zusammengefasst.

Die neuen Befristungsregelungen werden zusätzlich um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind. Damit wird die hohe Belastung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit Kindern berücksichtigt. Die wissenschaftliche Qualifizierung soll nicht darunter leiden. Junge Wissenschaftler sollen ermutigt werden, bereits in der Qualifizierungsphase Familien zu gründen.

Mehr Infos zum neuen Hochschulbefristungsrecht auf den Seiten des BMBF.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
http://www.wisszeitvg.de

Beachten Sie auch unsere Erläuterungen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz in unserem Rechtslexikon

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