Heute Morgen im Landgericht Köln. Ein nicht unübliche Konstellation: Eine Geschäftsbeziehung geht auseinander und es werden letzte Rechnungen und natürlich Aufrechnungen gestellt. Die Sach- und Rechtslage war arg unübersichtlich und rief nach umfangreicher, kostspieliger Beweisaufnahme. Und daran hatte der Einzelrichter offensichtlich keine Freude und ließ dies deutlich erkennen. Nachdem eine Partei nicht mehr Stellung genommen hatte

und er zahlreiche Hinweise erteilt hatte, wäre die Sache an sich zu vertagen gewesen. Der Richter setzte aber mehr auf Vertragen. Zur Verblüffung der Prozessbevollmächtigten schickte er nach bisher gescheiterten Einigungsversuchen die Parteien raus; und zwar ohne die Anwälte. Er gab den Parteien auf, sich draußen auf dem Flur zu einigen und vertagte auf 5 Minuten später.  Auf dem Flur war es zwar leise, aber eine Einigung erfolgte nicht. Die konnte dann kurze Zeit später unter Beteiligung der Prozessbevollmächtigten doch noch erzielt werden. Mit einem für alle Beteiligten gut vertretbaren Ergebnis.

Manchmal führt halt auch ein unkonventioneller Vorsitz zur Einigung. Wobei immer sorgfältig zu prüfen bleibt, ob eine Einigung für den Mandanten Sinn macht. Heute war das so.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.