Anwaltsstation
am OLG Köln / NRW
Wir bieten engagierten Referendaren Gelegenheit, den Anwaltsberuf
während der Anwaltsstation
bei uns kennenzulernen (mehr
Infos über die Anwaltsstation bei uns >>>).
Der größte Teil der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird
nach Abschluß des Referendariats
durch das Assessorexamen in
verschiedener Form als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig. Deshalb
ist die Ausbildung in der Anwaltsstation (Anwaltsstage)
für den Einblick
in die Tätigkeit und den Erwerb entsprechender Fertigkeiten von großer
Bedeutung. Mit der Neuordnung der
Juristenausbildung in NRW
2003 ist
die Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt in das
Zentrum des
Vorbereitungsdienstes gerückt.
Insbesondere diejenigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, für
die bereits feststeht, daß sie später den Beruf der Rechtsanwältin bzw.
des Rechtsanwalts ergreifen wollen, sollten besonderes Augenmerk auf die
sorgfältige Vorbereitung der Anwaltsstation legen. Wer die
Anwaltstation als Tauchstation nutzt, vergibt die Chance, diese
Station als "verlängertes Bewerbungsgespräch" zu nutzen.
Die Anwaltsstation soll Ihnen einen Einblick in die Organisation und den
Betrieb einer Anwaltspraxis, insbesondere auch in die Leitungs und
Überwachungsaufgaben einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts
ermöglichen. Diese Tätigkeiten füllen einen guten Teil des
Anwaltsarbeitstages aus.
Ausbilden können nur Anwälte, die in eine Liste aufgenommen worden sind,
die die regional zuständige Anwaltskammer dem Oberlandesgericht
zur Verfügung stellt. Aufgenommen werden Anwälte nach dem dritten
Berufsjahr (NRW) Anwaltszulassung. Ausnahmen vor Ablauf dieser
Zeiträume können in begründeten Fällen zugelassen werden (z.B.
Ausbildungseignung durch langjährige juristische Berufserfahrung eines
Anwalts vor der Zulassung).
Bei der Zuweisung sind in NRW gewisse Formalitäten einzuhalten:
"Bei Gesuchen um Überweisung zu einer Wahlstelle und zu einer
Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt sind die gewünschte
Ausbildungsstelle und deren Anschrift zu bezeichnen; außerdem ist zu
versichern, dass die Stelle das Einverständnis mit der Überweisung
erteilt
hat. Bei Auslandsaufenthalten ist grundsätzlich eine Bestätigung der
Ausbildungsstelle mit dem Überweisungsgesuch vorzulegen.
Zur Ausbildung darf nur herangezogen werden, wer dafür fachlich und
persönlich geeignet erscheint ( § 41 Abs.2 JAG NRW). Bei der Benennung
der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts sehe ich diese Eignung als
gegeben an, wenn diese/r in die Liste der für die Ausbildung
zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgenommen ist."
>>> Merkblatt für
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bei dem Oberlandesgericht
Köln Stand 08.04.2008
>>> Ein Formular für den
Antrag auf Zuweisung stellt das LG Krefeld zur Verfügung
Mehr Informationen stellt Ihnen Juracity - Recht für alle ! auf den
Themenseiten zur Anwaltsstation
bzw. zur Anwaltsstage zur
Verfügung. Umfassende Infos finden Sie auf den Seiten zum
Rechtsreferendariat.
Ausbildungsbereite Anwaltskanzleien in
anderen Bundesländern finden Sie noch 2008 auf den Seiten von Juracity -
Recht für Alle ! zur Anwaltsstation. Rechtsvorschriften für das
Rechtsreferendariat und viele
aktuelle Infos stellt Juracity auf den
Seiten zum Referendariat
zur Verfügung.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Autor des Ratgebers
"Das erfolgreiche Rechtsreferendariat"
3. Auflage Bund Verlag 2006
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