Anwaltsstation am OLG Köln / NRW


Wir bieten engagierten Referendaren Gelegenheit, den Anwaltsberuf während der Anwaltsstation bei uns kennenzulernen (mehr Infos über die Anwaltsstation bei uns >>>).

Der größte Teil der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird nach Abschluß des Referendariats durch das Assessorexamen in
verschiedener Form als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig. Deshalb ist die Ausbildung in der Anwaltsstation (Anwaltsstage) für den Einblick
in die Tätigkeit und den Erwerb entsprechender Fertigkeiten von großer Bedeutung. Mit der Neuordnung der Juristenausbildung in NRW 2003 ist
die Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt in das Zentrum des Vorbereitungsdienstes gerückt.

Insbesondere diejenigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, für die bereits feststeht, daß sie später den Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts ergreifen wollen, sollten besonderes Augenmerk auf die sorgfältige Vorbereitung der Anwaltsstation legen. Wer die Anwaltstation als Tauchstation nutzt, vergibt die Chance, diese Station als "verlängertes Bewerbungsgespräch" zu nutzen.

Die Anwaltsstation soll Ihnen einen Einblick in die Organisation und den Betrieb einer Anwaltspraxis, insbesondere auch in die Leitungs­ und
Überwachungsaufgaben einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts ermöglichen. Diese Tätigkeiten füllen einen guten Teil des
Anwaltsarbeitstages aus.

Ausbilden können nur Anwälte, die in eine Liste aufgenommen worden sind, die die regional zuständige Anwaltskammer dem Oberlandesgericht
zur Verfügung stellt. Aufgenommen werden Anwälte nach dem dritten Berufsjahr (NRW) Anwaltszulassung. Ausnahmen vor Ablauf dieser
Zeiträume können in begründeten Fällen zugelassen werden (z.B. Ausbildungseignung durch langjährige juristische Berufserfahrung eines
Anwalts vor der Zulassung).

Bei der Zuweisung sind in NRW gewisse Formalitäten einzuhalten:

"Bei Gesuchen um Überweisung zu einer Wahlstelle und zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt sind die gewünschte
Ausbildungsstelle und deren Anschrift zu bezeichnen; außerdem ist zu versichern, dass die Stelle das Einverständnis mit der Überweisung erteilt
hat. Bei Auslandsaufenthalten ist grundsätzlich eine Bestätigung der Ausbildungsstelle mit dem Überweisungsgesuch vorzulegen.

Zur Ausbildung darf nur herangezogen werden, wer dafür fachlich und persönlich geeignet erscheint ( § 41 Abs.2 JAG NRW). Bei der Benennung
der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts sehe ich diese Eignung als gegeben an, wenn diese/r in die Liste der für die Ausbildung
zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgenommen ist."


>>> Merkblatt für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bei dem Oberlandesgericht Köln Stand 08.04.2008

>>> Ein Formular für den Antrag auf Zuweisung stellt das LG Krefeld zur Verfügung

Mehr Informationen stellt Ihnen Juracity - Recht für alle ! auf den Themenseiten zur Anwaltsstation bzw. zur Anwaltsstage zur Verfügung. Umfassende Infos finden Sie auf den Seiten zum Rechtsreferendariat.

Ausbildungsbereite Anwaltskanzleien in anderen Bundesländern finden Sie noch 2008 auf den Seiten von Juracity - Recht für Alle ! zur Anwaltsstation. Rechtsvorschriften für das Rechtsreferendariat und viele aktuelle Infos stellt Juracity auf den Seiten zum Referendariat zur Verfügung.
 

 

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Autor des Ratgebers

"Das erfolgreiche Rechtsreferendariat"
3. Auflage Bund Verlag 2006

 

 

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