Der Betriebsrat ist 2010 neu gewählt, 2010 ist das Jahr der Seminare für den Betriebsrat. Seminare machen am meisten Sinn zu Beginn der Amtszeit, also noch im Jahr 2010. Jedes neugewählte Betriebsratsmitglied hat nach der Rechtsprechung Anspruch auf Grundschulungen im Betriebsverfassungsrecht, im Arbeitsrecht und zum Thema Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit. Jeweils zwei Wochen zu jedem Thema halten die Arbeitsgerichte für erforderlich und damit angemessen. Alte Hasen im Betriebsrat brauchen eine Auffrischung und besuchen 2010 Seminare speziell für das erfahrene Betriebsratsmitglied oder Spezialseminare, bei denen die Erforderlichkeit aber – anders als bei der Grundschulung –  begründet werden muß, am besten schon im Entsendungsbeschluß. Auch das Ersatzmitglied kann einen Anspruch auf eine Seminar (Grundschulung) haben, jedenfalls dann, wenn es öfter für verhinderte ordentliche Betriebsratsmitglieder nachrückt. Für Betriebsratsvorsitzende gibt es Spezialseminare, die sich mit den besonderen Aufgaben dieser Funktion befassen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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