wappen_nrw_farbig.jpgWelches Arbeitsgericht für die einzureichende Klage zuständig ist, kann man jetzt auf den Seiten des Arbeitsgericht Düsseldorf prüfen, indem man den Ort oder die Postleitzahl in ein Suchfeld eingibt. Aber welchen Ort nimmt man? Der eigene Wohnort führt nicht zum zuständigen Arbeitsgericht, denn meistens ist der Arbeitsort oder Sitz des Unternehmens für die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts massgeblich. Zur Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts hat das Arbeitsgericht Berlin nähere Informationen auf seinen Seiten veröffentlicht.

>>> Ortverzeichnis Arbeitsgerichte via Arbeitsgericht Düsseldorf

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Wir treten regelmäßig an folgenden Arbeitsgerichten erster Instanz auf:
Arbeitsgericht Aachen, Bonn, Köln, Siegburg, Düsseldorf, Siegen, Koblenz.

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