Nachdem die öffentliche Empörung im Fall Emmely abschwillt, liest man zunehmend differenziertes zum Thema Verdachtskündigung und/oder Kündigung wegen Diebstahls/Unterschlagung bei geringem Wert. Im Fall Emmely ist – wie immer in solchen Fällen – vor allem die Verhältnismäßigkeit kritisch, die aber die Gerichte bei der Interessenabwägung prüfen sollten. Diese zweite Prüfungsstation nach der Prüfung des Vorliegens eines an sich geeigneten Kündigungsgrundes wird aber meistens schlicht abgehakt. Eine lange Betriebszugehörigkeit wird dann auch schon mal in einen Malus umgemünzt, nach dem Motto, dadurch sei ja das Vertrauen des Arbeitgebers besonders enttäuscht worden. Empfehlenswert der durchdachte Artikel von Thüsing auf Jetzt.de, der sich auch mit Veränderungsvorschlägen befaßt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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