Denn es wird in Abhängigkeit vom letzten Nettogehalt bis max. € 1.800,00 gezahlt. Das soll Familien und Frauen anreizen, mehr Kinder zu bekommen. Tatsächlich aber profitieren mindestens die Hälfte aller Familien nicht von der Gesetzesänderung. Vor allem Kinderreiche, Arbeitslose, Alleinerziehende und Studenten zählen zu den Verlierern, wie die Welt berichtet.

Denn sie erhalten oft nur den Mindestsatz von € 300,00 für 12 Monate. Zuvor wurde das sog. Erziehungsgeld pauschal zwei Jahre lang monatlich mit € 300,00 gezahlt. Ein glatter Verlust…

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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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