Die Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers ist kein ausreichender Grund für eine Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt. Ein Modehaus hatte seiner Filialleiterin nach 15 Jahre makelloser Betriebszugehörigkeit gekündigt, weil diese mit 40.000 Euro verschuldet war, bereits pfändbare Teile des Gehalts abgetreten und schliesslich Privatinsolvenz angemeldet hatte. Das Modehaus begründete die Kündigung mit „Vertrauensverlust“, d.h. der Befürchtung, dass die Filialleiterin in die Kasse greifen könnte. Dafür sah das Arbeitsgericht Frankfurt allerdings keine konkreten Anhaltspunkte, so dass die Parteien sich auf eine – sicher angesichts der Beschäftigungszeit nicht zu hohe – Abfindung von 20.000 Euro einigten. Diese dürfte allerdings sofort der Insolvenzverwalter verteilen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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