Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören, § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wird der Betriebsrat nicht oder nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung unwirksam, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Die Bedeutung der Anhörung des Betriebsrats für die Kündigung und eine spätere Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers wird von Betriebsräten häufig unterschätzt. Der Betriebsrat hat zwar kein Mitbestimmungsrecht, die Kündigung hängt also nicht von seiner Zustimmung ab. Auch wenn der Betriebsrat gegen die Kündigung Widerspruch erhebt,  kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Allerdings hat der Arbeitnehmer bei einem ordnungsgemäß begründeten Widerspruch des Betriebsrates viel bessere Aussichten im Kündigungsschutzprozeß, vor allem auch, wenn er die Weiterbeschäftigung erreichen will. Viele Widersprüche von Betriebsräten sind allerdings nicht ordnungsgemäß, so dass die positiven Folgen des Widerspruchs gar nicht eintreten können.

10 Todsünden des Betriebsrats bei der Anhörung nach § 102 BetrVG

(1) Annahme einer Mitteilung außerhalb des Betriebs oder außerhalb der Arbeitszeiten.
(2) Anberaumung einer kurzfristigen Betriebsratssitzung bei verspäteter Betriebsratsanhörung.
(3) Nichteinholung alternativer Sozialdaten bei Meinungsverschiedenheiten über die richtige Sozialauswahl.
(4) Nichtanhörung des Arbeitnehmers vor der Stellungnahme.
(5) Arbeitgeber über Fehler im Anhörungsverfahren informieren (str.).
(6) Telefonische Beschlüsse, Umlaufverfahren.
(7) Vorzeitige Stellungnahmen des Betriebsrats vor Ablauf der Wochenfrist.
(8) Ankündigungen, die Wochenfrist verstreichen oder keine Stellungnahme abgeben zu wollen.
(9) Schlecht begründete Widersprüche.
(10) Mangelhafte Unterstützung der Betroffenen im Kündigungsschutzprozess.

Wie der Betriebsrat erfolgreich einer Kündigung widerspricht, können Betriebsratsvorsitzende oder Betriebsratsmitglieder in der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ nachlesen.

(1) Michael Felser, Betriebsratsanhörung bei Kündigungen, Arbeitsrecht im Betrieb Heft 1/2009, Seite 41 bis 4, kurze Zusammenfassung via Lexis-Nexis

(2) Michael Felser, Die Anhörung des Betriebsrats (bei der Kündigung), Arbeitsrecht im Betrieb 2005, 409-412 >>> Beitrag im Internet >>>Volltext AiB 2005 Anhörung Betriebsrat

(3) Michael Felser, Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Kündigung,
Arbeitsrecht im Betrieb 2004, 30-39, >>> Volltext AiB 2004 zum Download

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