Immer wieder gab es in letzter Zeit Berichte über fristlose Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, weil Arbeitnehmer sich zum Teil sehr geringfügige Fehltritte erlaubten. Nun ein neuer Fall: Ein langjähriger Angestellter hatte im Betrieb seines Arbeitgebers seinen Elektroroller aufgeladen und dabei für 1,8 Cent Strom des Arbeitgebers genutzt. Das nahm der Arbeitgeber zum Anlass, die

fristlose Kündigung auszusprechen. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und gewann in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Siegen (1 Ca 1070/09). Dabei stellten die Richter allerdings darauf ab, dass dem Beschäftigten in 19 Jahren Betriebszugehörigkeit bisher kein Vorwurf vertragswidrigen Verhaltens gemacht werden konnte. Nach Auffassung des Gerichts hätte einer Kündigung daher eine Ermahnung oder Abmahnung vorausgehen müssen. An dem „Stromdiebstahl“ als solchen soll das Gericht keinen Zweifel geäußert haben.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Auf die Fortsetzung darf man gespannt sein.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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