Nicht nur in den USA (wir berichteten), sondern auch in Frankreich haben jetzt negative Kommentare über den Arbeitgeber auf Facebook zur Kündigung geführt. Nach Ansicht des das Arbeitsgericht von Boulogne-Billancourt in der Nähe von Paris dürfen Schimpftiraden zum Anlaß für eine Kündigung genommen werden.

Ein Angestellter einer französischen Projektplanungsfirma hatte in Facebook auf seiner persönlichen Seite geschrieben, er sei Teil des „Clubs der Unglückseligen“. Andere Angestellte hatten auf seiner Seite geantwortet: „Willkommen im Club.“ Diese und weitere Kommentare waren zwar nur für „Freunde von Freunden“ des Facebook-Nutzers zugänglich, damit aber auch für andere Mitarbeiter des Unternehmens. Die Kündigung wurde begründet mit „Anstachelung zur Rebellion“ und „Verunglimpfung, so der französische Nachrichtendienst AFP.

Die Entscheidung des französischen Arbeitsgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig. Sie zeigt aber, dass man auch in Deutschland vorsichtig mit Meinungsäusserungen auf Facebook oder XING oder anderen Netzwerken sein sollte. In der Schweiz wurde eine Mitarbeiterin gekündigt, die während der Krankschreibung in Facebook aktiv war.

Zur Rechtslage in Deutschland Infos auf Kuendigungsschutzklage.de.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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