dann sollte man gut darauf vorbereitet sein.

Schon über den Erhalt sollte man sich Gedanken machen. Wie verhalte ich mich wenn der Briefträger mir ein Kündigungsschreiben einwirft oder übergeben will. Was, wenn der Arbeitgeber den Werkschutz oder Sicherheitsdienst als Boten mit blauem Brief klingeln lässt. Muss ich mich an der Haustür zu erkennen geben oder gar ausweisen?

Wenigen Arbeitnehmern ist bekannt, dass die Entgegennahme eines Kündigungsschreibens bei persönlicher Übergabe im Büro nicht quittiert werden muß. Also kein „Kündigung am … erhalten“ oder ähnliches unterschreiben. Sonst findet sich am Ende noch ein „und akzeptiert.“ auf dem Schreiben.

Wie sichere ich mich ab, wenn ich in Urlaub fahre? Viele Arbeitnehmer glauben, im Urlaub könne ein Kündigungsschreiben nicht fristwahrend oder die Klagefrist auslösend zugehen. Naja, wieder einer diese Rechtsirrtümer mit bösen Folgen.

Wie Sie sich auf eine eventuelle Kündigung vorbereiten und sogar dagegen schützen können, lesen Sie morgen auf Kuendigung.de. Und bis dahin können Sie sich auf BILD über unsere Tipps vor der Kündigung informieren.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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