Ein Beamter kann anders als ein Arbeitnehmer keine finanzielle Abgeltung für Resturlaubstage verlangen, wenn er krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand seinen Urlaub nicht nehmen konnte, so das Verwaltungsgericht Koblenz (VG Koblenz, Urteil vom 21.07.2009 – Aktenzeichen: 6 K 1253/08.KO). Das Urteil des EuGH zum Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Urlaubsentgeltes sei auf das Beamtenverhältnis nicht übertragbar. Die Frage der Urlaubsabgeltung für Beamte kann man auch anders sehen. Verdi hat diese Frage in einem ausführlichen Informationsschreiben anders beantwortet.

Quelle: Pressemitteilung des VG Koblenz

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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