Acht Mitarbeiter der Minijob-Zentrale in Cottbus haben vor dem Arbeitsgericht Cottbus und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrags geklagt. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) argumentierte vor dem Arbeitsgericht Cottbus, dass sich nach dem Haushaltsplan die Anzahl der Stellen bei der Minijob-Zentrale von 1832 im Jahr 2006 auf 1195,75 Stellen mit Ablauf des Jahres 2010 reduzieren werde. Laut Ver.di sind bei der Minijob-Zentrale 560 Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag beschäftigt, davon 213 in Cottbus und 217 in Essen/Gelsenkirchen.

Quelle: Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 25.10.2007 Aktenzeichen 6 Ca 118/07, Urteil im Volltext

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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