Ein Beratervertrag muß vor der Unterschrift geprüft werden, damit man keine böse Überraschung erlebt. Diese lauern nicht nur in der Person des aktuell noch fast freundschaftlichen Vertragspartners, sondern auch in Gestalt der Deutschen Rentenversicherung Berlin oder des Finanzamtes. Beim Betriebsprüfer weckt sowohl das Fehlen eines Vertrags als auch ein schlechter Vertrag ein besonderes Interesse mit der Folge weiterer Ermittlungen (wie unsere best practice Fallstudie zeigt).

Ein guter Vertrag dokumentiert zum einen das Gewollte und regelt zum anderen den Fall des Scheiterns – möglichst kostengünstig und fair. Ein guter Vertrag setzt also viel Erfahrung des Rechtsanwalts voraus, auch aus der gerichtlichen Praxis, d.h. mit dem Fehlen von guten Regeln für den Crash. Die hohen Kosten vieler Auseinandersetzungen vor Gericht zeigen vor allem eins: Es lohnt sich nicht, bei der Prüfung des Vertrages vor der Unterschrift zu sparen. Das wäre Sparen am falschen Ende (womit bei dem Gleichnis der Anfang gemeint ist …)

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Vertragsrecht im Rheinland (Köln/Bonn)

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