Betriebsratsschulungen zum Thema Mobbing

Das Thema Mobbing ist in vielen Betrieben aktuell. Betriebsräte fragen sich daher häufig, ob sie ein Mitglied oder mehrere Mitglieder auf eine Schulung zu dem Thema schicken können und ob der Arbeitgeber diese Schulungskosten tragen muss.

Das BAG hat in einem Beschluss vom 14.01.15 (Az.: 7 ABR 95/12) hierzu mitgeteilt: Der Betriebsrat darf eine Schulung zum Thema Mobbing für erforderlich halten, wenn im Betrieb Konfliktlagen bestehen, aus denen sich Mobbing entwickeln kann. Rein vergangenheitsbezogene abgeschlossene Sachverhalte genügen dazu nicht. Auch nicht die rein theoretische Möglichkeit, dass diese Frage einmal im Betrieb auftreten könnte.

Ein konkreter betriebsbezogener Anlass kann gegeben sein, wenn der Betriebsrat auf Grund ihm bekannt gewordener Konflikte in Erwägung zieht, dem Arbeitgeber den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Mobbingprävention vorzuschlagen, um der Entstehung von Mobbing entgegen zu wirken.

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Betriebsratsarbeit, auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung entstehen. Allerdings müssen diese Schulungen  Kenntnisse vermittelt, die unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und Betriebsrat erforderlich sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Bei dieser Erforderlichkeitsprüfung steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu.

Die Schulung des Betriebsratsmitglieds ist nicht notwendig, wenn die Kenntnisse im Betriebsrat bereits vorhanden sind. Besitzt ein Mitglied bereits die erforderlichen Kenntnisse, kann die sinnvolle Organisation der Betriebsratsarbeit es gebieten, auch andere Mitglieder mit der Aufgabenwahrnehmung zu betrauen. Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie der Geschäftsverteilung des Betriebsrats ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen.

Zusammengefasst kann also gesagt werden: Habe ich Situationen im Betrieb, die dazu führen, dass sich der Betriebsrat über das Thema Mobbing und Mobbingprävention Gedanken machen muss, sollte auch über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung nachgedacht werden. Um diese abschließen zu können, braucht es Spezialwissen, dass sich der Betriebsrat auf einer Schulung holen darf. Je nachdem wie groß der Betriebsrat ist, können auch mehrere Mitglieder teilnehmen.

Bei Fragen rund um das Thema Mobbing können Betriebsräte sich auch im Netz Hilfe suchen. Verweisen möchte ich auf die Seite www.mobbingline.nrw.de des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung NRW und die Telefon Hotline des DGB.

Jessica Seifert
Rechtsanwältin
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Köln und Brühl

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