DAS – Rechtsschutz nur bei Zwangslage

DAS – Recht an Ihrer Seite. Selten so gelacht.

Im Arbeitsrecht braucht man eine Rechtsschutzversicherung eigentlich vor allem dann, wenn der Arbeitgeber einen los werden will. Das geht meistens mit sanftem Druck, die meisten Arbeitnehmer wollen ja auch im Frieden gehen und keinen langjährigen Rechtsstreit. Da fühlt man sich sicher, wenn man eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz hat. Leider nicht bei der DAS.

Bei einem Mandanten, dessen Führungsstelle infolge einer Fusion nachweislich wegfiel und dem deshalb – als Alternative zur Kündigung – ein Angebot „im besten Einvernehmen“ gemacht wurde, lehnte die DAS die Deckung mit der Begründung ab:

„… dass nur dann ein Rechtsverstoß (Versicherungsfall) vorliegt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in eine solche Zwangslage versetzt hätte, dass der Arbeitnehmer keine freie Wahl mehr hat, ob er den Aufhebungsvertrag – so wie vom Arbeitgeber vorgesehen – annimmt oder nicht. Eine solche Zwangslage liegt hier nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer noch Verhandlungsspielraum verbleibt. Davon müssen wir hier aber ausgehen.“

Soso. Wann hat ein Arbeitnehmer keine freie Wahl mehr? Folter, Erpressung, oder etwa sogar die Drohung mit weiteren Versicherungsverträgen der DAS bzw. der Konzernmutter ERGO. Klar, „versichern heisst verstehen“.

Warum sollte ein Arbeitnehmer in einer Zwangslage, „wenn ihm kein Verhandlungsspielraum mehr bleibt“, überhaupt einen Anwalt brauchen. Anwälte tun ja eine Menge für Mandanten, aber Befreiungskommando? Ich glaube, bei „einer Zwangslage“ in der dem Arbeitnehmer keine freie Wahl mehr hat, ob er den Aufhebungsvertrag – so wie vom Arbeitgeber vorgesehen – annimmt oder nicht, hilft nur eine eigene Waffe oder die Polizei. Deren Kosten übernimmt die DAS aber auch nicht.

Zum anderen behauptet die DAS, unsere Aktennotiz, in der wir die Sach- und Zwangslage (Aufhebungsvertrag oder Kündigung) anschaulich dargelegt hatten, läge „hier nicht vor“. Schlecht für die DAS ist, dass unser Telefaxprotokoll das Gegenteil behauptet. Da glauben wir lieber unserem Telefax. Immerhin scheint die DAS aber den Inhalt der Aktennotiz zu kennen, denn sonst wüsste sie ja nicht, dass unser Mandant von seinem Arbeitgeber nicht mit einer Pistole bedroht wurde.

Wir kennen das aber schon von bestimmten Rechtsschutzversicherern, die Leistungen gerne herauszögern, tausende Nachfragen haben, Unterlagen nicht bekommen haben, vor allem, seitdem dort das DMS, also Dokumentenmissmanagement eingeführt wurde. Da hilft oft nur die Drohung mit der Vorstandsbeschwerde, dann tauchen Dokumente doch wieder auf bzw. der Sachbearbeiter reguliert ganz schnell.

Gut ist, wer nicht vergisst, was ein guter Rechtsschutzversicherer ist. Die DAS ist bei der schlimmsten Situation im Arbeitsrecht NICHT „an ihrer Seite“, sondern verp… sich. Prämien ja bitte, Leistung nein danke.

„Versichern heißt verstehen“. Ich werde jetzt erst mal meine Berufshaftpflicht wechseln, die ich bei der ERGO hatte. Ich habe nämlich verstanden.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln

P.S. Das Beitragsbild ist übrigens die HR Abteilung wie die DAS sie sich vorstellt. Na ja, wenn man Betriebsräte bei der ERGO so hört, könnte es hinkommen.

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