Das Amtsgericht München urteilte jetzt laut Süddeutscher Zeitung: Es ist illegal, osteuropäische Pflegekräfte im Haushalt als Scheinselbständige zu beschäftigen.Das AG München verurteilte einen Münchner Anwalt, der gegen eine Gebühr von je 1200 Euro ungarische Pflegekräfte nach Deutschland vermittelt hatte. Der Zoll hatte dem Anwalt ein Bußgeld in Höhe von 180 000 Euro auferlegt. Wir hatten bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte aktuell Gegenstand intensiver Aktivitäten der Zollbehörden zum Thema Scheinselbständigkeit ist. Der bayerische Kollege will gegen die im Ordnungswidrigkeitenverfahren ergangene Verurteilung Rechtsbeschwerde einlegen. Dies wird jedenfalls zu einer Klärung des konkreten Falles durch ein Obergericht führen. Ob der Verurteilung durch ein Amtsgericht, also ein erstinstanzliches Gericht, dass zudem mit der Problematik der Scheinselbständigkeit normalerweise gar nicht befasst ist, allerdings die herausragende Bedeutung zukommt, die Zoll und Süddeutsche Zeitung dem Urteil beimessen, darf man mit Fug und Recht bezweifeln. Jedenfalls löst das Urteil das konkrete Problem, vor dem tausende Familien in Deutschland stehen, nicht. Hätte das Amtsgericht nicht den Vermittler verurteilt, sondern das pflegende Kind, wäre sicher ein Aufschrei die Folge gewesen …

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.11.2008

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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