Die Provinzial Versicherung scheint mit dem Status Ihrer Mitarbeiter einige Probleme zu haben. In letzter Zeit häufen sich Beratungswünsche von Beschäftigten der Provinzial Versicherung zum Thema „Status“ (Problematik Scheinselbständigkeit / arbeitnehmerähnliche Selbständige). Vor einiger Zeit meldete sich in der Kanzlei ein junger Angestellter, der nach seiner Ausbildung in einer Geschäftsstelle der Provinzial als selbständiger Vermittler übernommen und weiterbeschäftigt wurde. Was ihm bei der Provinzial niemand mitgeteilt hatte: Er hätte als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger einen Befreiungsantrag für die ersten drei Jahre als Existenzgründer stellen oder den drohenden Status durch Änderung eines der beiden Kriterien des § 2 Nr. 9 SGB VI abwenden müssen. Ein junger Mensch weiß so etwas nach der Ausbildung natürlich nicht, er geht davon aus, dass ein Angebot seines Ausbildungsunternehmens schon okay sein wird – sein Arbeitgeber aber müßte  diese Problematik kennen. Offensichtlich läßt die Provinzial den Nachwuchs und die Geschäftsstellen aber ohne jeden Warnhinweis oder wenigstens eine Risikovorsorge  in diese Falle tappen. Nach drei Jahren kam es wie es kommen mußte: Die Deutsche Rentenversicherung forderte per Bescheid von dem jungen Vermittler Rentenversicherungsbeiträge – den vollen Beitrag für die letzten drei Jahre rückwirkend. Da lässt sich – jedenfalls für die Vergangenheit und gegenüber der DRV – leider nicht mehr viel machen, allenfalls könnte man an eine Schadensersatzklage wegen Verletzung entsprechender Aufklärungspflichten der Versicherung denken. Vor kurzem haben sich weitere Beschäftigte der Provinzial beim Unterzeichner gemeldet: Es geht um die Problematik der Scheinselbständigkeit und die Folgen. Bin mal gespannt, ob sich der Eindruck verstärkt, dass selbst ein so großer Versicherer mit mehreren hundert Geschäftsstellen blauäugig in die Risiken der Statusproblematik hineintappt bzw. seine Beschäftigten tappen läßt …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Experte auf Scheinselbstaendigkeit.de
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