Nach mehreren erfolgreichen eintägigen Betriebsratsseminaren zum Thema „Das neue AÜG 2011“ in der schönen Schloßstadt Brühl (Köln/Bonn) wollen wir im Herbst – nach der Sommerpause – zwei weitere Termine mit dem Schwerpunkt „Mitbestimmung des Betriebsrat s beim AÜG 2011“ anbieten. Dabei wird nicht nur das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dass am 28.4.2011 geändert wurde, eine Rolle spielen, sondern auch aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichte zum Gleichstellungsgebot (Equal-Pay) nach der CGPZ-Entscheidung. Spannend wird auch die Entwicklung im Bereich der Konzernüberlassung, nicht nur bei der „Drehtürklausel“. Längst sind große Konzerne dazu übergegangen, durch eigene Tochterunternehmen, die eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis haben, Einstellungen vorzunehmen und so Tarifverträge zu unterlaufen. Immer mehr in Mode kommt zudem die Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Beschäftigungsformen wie Dienstvertrag, Werkvertrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag. Ziel der Betriebsratsschulung ist die Entwicklung einer Strategie zur Gestaltung der Arbeitnehmerüberlassung im Unternehmen.

Zum Seminar erhalten die Teilnehmer eine umfangreiche Unterlage mit den neusten Urteilen insbesondere aus den Jahren 2010/2011, Gesetzestexten, Tarifvertragstexte, Gesetzesbegründung, EU-Richtlinie u.v.m. (neben den Präsentationsfolien und Fotos vom Flipchart).

Interessenten wenden sich ab dem 25.7.2011 an Frau Howanski (02232/945040-14). Dann werden auch die Seminartermine feststehen. Mehr Informationen zur Schloßstadt / Kulturstadt Brühl.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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