Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Gesetzesentwurf vom 7.7.2015

Am 7.7.2015 hat das Bundesbildungsministerium einen Referentenentwurf für die Novellierung des seit 2007 geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgelegt. Im  Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist die Befristung von Arbeitsverträgen an den Hochschulen geregelt.

Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll zum 1.1.2016 in Kraft treten.

Ziel des neuen Gesetzes ist es die Arbeitsbedingungen der Nachwuchswissenschaftler zu verbessern  und eine wissenschaftliche Karriere wieder attraktiver zu machen.  Extrem kurze Befristungen bei Arbeitsverträgen an den Hochschulen sollen in Zukunft per Gesetz eingeschränkt werden.  Die Befristungsdauer soll sich stärker an Qualifizierung wie Promotion und Habilitation orientieren.  Bei Projekten, die mit  Drittmitteln finanziert werden, soll die Befristungsdauer sich an der Laufzeit der Projekte orientieren. Bisher liest das Wissenschaftszeitvertragsgesetz Befristungen relativ großzügig zu, was zunehmend auf Kritik stieß und nunmehr geändert werden soll.

„84 Prozent der etwa 160 000 Nachwuchswissenschaftler an deutschen Hochschulen haben laut dem jüngsten offiziellen Bildungsbericht mittlerweile Zeitverträge, ihr Anteil ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Auch ein großer Teil der gut 30 000 Mitarbeiter an Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen wie etwa den Fraunhofer-Instituten arbeitet befristet.“

So die Süddeutsche Zeitung in einem Beitrag zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 19.1.2015

Die Hälfte aller Nachwuchswissenschaftler erhalten bisher im ersten Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Befristungsdauer von weniger als einem Jahr, so die Bildungsministerin.

Der Gesetzesentwurf sieht entsprechend striktere Regeln vor.

Die GEW hat eine Synopse erstellt, mit der das bisherige Wissenschaftszeitvertragsgesetz 2007 mit dem Gesetzesentwurf der GEW und dem zwischen den Koalitionsparteien abgestimmten Referentenentwurf für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz 2015/2016  verglichen wird.

Mehr Informationen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz finden Sie in unsere, Rechtslexikon unter dem Stichwort “ Wissenschaftszeitvertragsgesetz“.

 

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln / Berlin

 

 

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.