Betriebsratswahl anfechten – aber richtig…
Wie die Rheinische Post in der Ausgabe vom 30. März 2010 berichtet, wird nun auch bei der Rheinbahn AG in Düsseldorf die Wahl des Betriebsrats angefochten. Anfechtungsgrund soll hiernach sein, dass die Arbeitnehmer der Rheinbahn-Immobilien GmbH mitgewählt hätten. Eine fehlerlose Betriebsratswahl ist die absolute Ausnahme. Die meisten Betriebsratswahlen bleiben aber unangefochten. Daher nehmen wir die …
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Veröffentlicht am: 30. März, 2010 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anfechtung, Anfechtungsfrist, Anfechtungsverfahren, Betriebsratswahl, Rheinbahn, Wahlanfechtung, Wahlvorstand
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