Geld sofort: Gehaltszahlung mit einstweiliger Verfügung einklagen
Offene Gehaltsforderungen sind bei den Arbeitsgerichten nicht so schnell durchzusetzen. Grund ist die Verfahrensdauer, die in erster Instanz schon bis zu einem Jahr betragen kann. Einstweilige Verfügungen dagegen sind nicht so beliebt bei den Gerichten. Vordrängeln gilt nicht, die anderen Kläger müssen ja auch warten, bis das Arbeitsgericht im normalen Verfahren entscheidet. Ausserdem gilt der …
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Veröffentlicht am: 8. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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