BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit entschieden. Der Senat hat den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 31. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):