SG Koblenz: Erbschaft ist Einkommen bei Hartz IV
Das Sozialgericht Koblenz (S 6 AS 1070/08) hat entschieden, dass eine Erbschaft als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, anzurechnen ist. Im entschiedenen Fall war der Erbfall vor dem Hartz IV – Bezug eingetreten. Der Zufluss erfolgte jedoch während der Hartz IV – Bezuges. Die betroffene Klägerin vertrat die Auffassung, …
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Veröffentlicht am: 30. September, 2009 von RA Michael W. Felser
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