Behinderung: BAG verbietet sogar mittelbare Fragen
Es gibt immer noch Juristen und Personaler, die glauben, eine Frage nach einer Behinderung sei im Einstellungsgespräch erlaubt, weil ja der Arbeitgeber seine Schwerbehindertenquote erfüllen müsse. Das genauso fadenscheinige Argument wie die angebliche Fürsorgepflicht bei Blutuntersuchungen hatte das Bundearbeitsgericht schon längst bei der Schwangerschaft als solches „enttarnt“. Auch dort wollten alle Unternehmen die Schwangeren nur …
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Veröffentlicht am: 23. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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