Kündigungsgrund ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
Die Entscheidung einer Gemeinde, die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten zukünftig ehrenamtlich erledigen zu lassen, kann die betriebsbedingte Kündigung einer arbeitsvertraglich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten rechtfertigen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 18.09.2008 – 2 AZR 976/06). Nach § 5a
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Veröffentlicht am: 21. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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