BFH – Urteil: Dienstjubiläum ist steuerlich absetzbar
Die Kosten einer privaten Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können in bestimmten Fällen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. So hat der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 25/03 / Volltext) für den Fall eines Mitarbeiters entschieden, der seit 25 Jahren im Unternehmen war.
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Veröffentlicht am: 5. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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