BGH: Zur Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf: Haftung des Verkäufers auch nach 160.000 km
Erneut hat sich der BGH (VIII ZR 259/06 Urteil vom 18.07.2007) mit der Beweislastumkehr des § 476 BGB auseinandergesetzt. Erst vor einigen Tagen hatte das Gericht sich mit dieser Frage im Zusammenhang mit einem Katzenkauf befaßt. Juracity hat entsprechend berichtet. Im vorliegenden Fall war bei einem Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von ca. 160.000 km etwa …
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Veröffentlicht am: 20. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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