Schluß mit nulla poena sine legem: Antidopinggesetz ist beschlossen!
DerBundestag hat das neue Antidopinggesetz, welches die strafrechtliche Ahndung des Handels und des Besitzes verbotener Dopingmittel vorsieht. Die weitere Diskussion, ob Dopingvergehen nicht auch über die Regelungen des Arzneimittelgesetzes ausreichend sanktioniert werden können, dürfte sich damit erübrigen.
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Veröffentlicht am: 5. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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