Internet: Eltern haften für ihre Kinder
Die ARD Studie 2008 ergab, dass Offliner „gelassener“ damit umgehen, das Internet nicht zu nutzen. Das kann kaum für Eltern gelten, die sich mit den Onlineaktivitäten ihrer Kids zwangsläufig beschäftigen müssen. Das geht nicht ohne eigene Kenntnisse und Erfahrungen im Internet. Das Landgericht München (LG München, Urteil vom 19.06.2008 – 7 O 16402/07) machte nun …
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Veröffentlicht am: 26. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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