Medizinrecht

Vorsorgemaßnahmen zum Coronavirus – aus juristischer Sicht

Die Corona-Pandemie verdeutlicht einmal mehr, dass der sog. „Vorsorgefall“ schnell und unerwartet eintreffen kann. Viele Menschen warten zu lange, bis sie sinnvolle und notwendige Vorsorgemaßnahmen treffen für den Fall, dass sie ihre Angelegenheiten aufgrund schwerer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht mehr selbst wahrnehmen können. Verschiedene Vorsorgemaßnahmen sind für den Vorsorgefall bedeutsam: Generalvollmacht und Betreuungsverfügung …

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Arzthaftung und Aufklärungspflicht

In einem Arzthaftungsprozess muss das Gericht in der Regel zur Aufklärung des Sachverhaltes einen Sachverständigen hinzuziehen. So hat der BGH (Beschluss vom 0605.2008, Az.: VI ZR 250/07) nun entschieden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein im Wege des Urkundsbeweises vorgelegtes Gutachten nicht alle Fragen abschließend beantworten kann.

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Veröffentlicht am: 25. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Chefarztbehandlung bezahlt, Oberarzt bekommen

Darüber hat sich schon mancher Privatpatient geärgert. Da sucht man einen bestimmten Chefarzt wegen dessen Kompetenzen aus und wird dann doch – wegen „kurzfristiger Verhinderung“ – von einem anderen Arzt operiert. Der Bundesgerichtshof entschied heute:

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Veröffentlicht am: 20. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Urteil: Arzt kann nächtens mit Pistole zur Visite erscheinen

Das wollte ein Arzt aus Soest erreichen. Er war mehrfach bei nächtlichen Besuchen am Krankenlager angegriffen worden und von der Kreispolizei auf den Einsatz von Pfefferspray verwiesen worden. Dies erschien dem Arzt zur Verteidigung ungeeignet und reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg ein.

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Veröffentlicht am: 26. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH: Arztrechnungen für Privatpatienten künftig teuerer ?

Anders als Kassenpatienten erfahren Privatpatienten regelmäßig, was die Ärzte so berechnen. Denn Privatpatienten zahlen selbst. Zumeist wird die Ausgabe dann durch eine private Krankenkasse ersetzt; bei Beamten hilft auch die Beihilfestelle. Und die Ärzte haben nach der Gebührenordnung (GOÄ) die Möglichkeit in der Regel bis zum 2,3 fachen Satz abzurechnen. Die Überschreitung des Satzes von …

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Veröffentlicht am: 8. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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