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Mietrecht: Bald einheitliche Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter?

Im Koalitionvertrag  ist auf Seite 125 versteckt der Satz „Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein“.  Diese Regelung im Koalitionsvertrag hat die FDP gegen den Willen von CDU und CSU durchsetzen können. Seit der Mietrechtsreform 2001 galten für Mieter und Vermieter unterschiedlich lange gesetzliche Kündigungsfristen. Wie im Arbeitsrecht für den Arbeitgeber

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Veröffentlicht am: 1. November, 2009 von RA Michael W. Felser
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Abfindung bei Kündigung der Wohnung

Eine Abfindung bei Kündigung wird häufiger gezahlt – nicht nur vom Arbeitgeber bei einer Kündigung des Arbeitnehmers sondern auch vom Vermieter bei einer Kündigung der Wohnung. Mieter haben sich das ein wenig bei Arbeitnehmern abgeschaut, und gehen häufig nicht so ohne weiteres und vor allem nicht ohne Abfindung, schamhaft als „Umzugsbeihilfe“ getarnt, aus der Wohnung. …

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Veröffentlicht am: 18. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Der Mieter und seine Kündigungsfrist

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese Internetseite. Durch Sie habe ich erfahren, dass der Mieter immer eine Dreimonatsfrist bei einer ordentlichen Kündigung hat. Mir hat der Hausverwalter erklärt, dass nach 20 Jahren Mietverhältnis

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Veröffentlicht am: 2. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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AG Köln: Kündigung wegen Hanfanbaus unwirksam

Das Amtsgericht Köln (Az. 208 C 141/02)  hatte sich der Kündigung eines Vermieters zu befassen. Kündigungsgrund war der Cannabisanbau des Mieters mit anschließendem Eigenkonsum der Gewächse. Da das Strafverfahren gegen den Mieter wegen des Anbaus gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt worden war,

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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Mietvertrag: Allen Mietern muss gekündigt werden….

auch wenn diese bereits vor geraumer Zeit ausgezogen sind. Dies mußte sich nun ein Vermieter vom AG Hamburg (46 C 97/07) sagen lassen. Einer der beiden Mieter war bereits vor Jahren ausgezogen. Der Vermieter sprach daraufhin die Kündigung nur gegenüber dem verbliebenden Mieter aus und erhob später Räumungsklage.

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Veröffentlicht am: 12. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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