Sperrzeit wegen Kündigung nach Kirchenaustritt
Die Arbeitsagentur Mainz musste nach fünf Jahren die Anordnung einer Sperrzeit zurücknehmen, die sie gegenüber einer Mitarbeiterin eines Krankenhauses der Caritas angeordnet hatte, die nach einem Austritt aus der katholischen Kirche die Kündigung bekommen hatte. Nachdem die Klägerin in erster Instanz noch gewonnen hatte,
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Veröffentlicht am: 8. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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