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Mitarbeitervertretung – der Betriebsrat in der Kirche

Das Mitarbeitervertretungsrecht gehört zu den „Unbekannten“ im Arbeitsrecht, obwohl die Mitarbeitervertreter die gewählten Arbeitnehmervertreter für die Beschäftigten eines der größten Arbeitgeber Deutschland, die Kirchen, sind. Einen schönen Artikel über die Mitarbeitervertretung in der katholischen Kirche und den neugewählten Vorsitzenden der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAg Mav) im Bistum Aachen, Josef Wählen, alleine schon zuständig für

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Veröffentlicht am: 28. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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