Urteil: Verbotene Partyfotos im Internet
Im Nachtleben tummeln sich nicht nur die Schönen und die Reichen, sondern auch Normalbürger und Fotografen. Es ist inzwischen weit verbreitete Praxis, Fotos von Party- und Discogängern zu machen und diese auf speziellen Seiten im Internet zu veröffentlichen. Dieser Praxis hat das Amtsgericht Ingolstadt (Urteil vom 03.02.09 Az.: 10 C 2700/08) nun einen Riegel vorgeschoben. …
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Veröffentlicht am: 3. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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