OLG Zweibrücken: Pflegehaftung, Beweislast und Schmerzensgeld
Wenn ein Patient durch Pflegekräfte verletzt wird, muss der Patient den Behandlungsfehler nicht beweisen. Vielmehr haftet das Pflegepersonal bzw. das Krankenhaus. So entschied das OLG Zweibrücken (Az.: 5 U 48/06). Das Gericht erkannte die Nachweispflicht entsprechend der Arzthaftung. Wie ein Arzt habe der Pfleger den Entlastungsbeweis zu führen.
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Veröffentlicht am: 23. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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