AG München: Festhalten im Bus auch im Sitzen!
Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel dafür haftet, wenn in einem Bus jemand zu Schaden kommt. Grundsätzlich wohl schon; aber vorliegend hatte sich die Klägerin nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend festen Halt verschafft. Was war passiert ?
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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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