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AG München: Festhalten im Bus auch im Sitzen!

Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel dafür haftet, wenn in einem Bus jemand zu Schaden kommt. Grundsätzlich wohl schon; aber vorliegend hatte sich die Klägerin nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend festen Halt verschafft. Was war passiert ?

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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AG Bad Neuenahr – Ahrweiler: Da hat es der Richter aber schwer.. oder ob die Akte noch bei der Staatsanwaltschaft landet ?

Heute morgen ging es vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr – Ahrweiler um die Frage, ob ein Hund die dortige Klägerin gebissen hat. Zur Sachverhaltsaufklärung waren vier Zeugen geladen; eine davon vom Beklagten benannt. Die ersten drei Zeugen erklärten übereinstimmend, welcher Hund angeleint, wo gewesen und letztlich angegriffen hätte. Die vierte Zeugin schilderte den Vorgang nun …

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Veröffentlicht am: 29. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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LG Coburg: Schmerzensgeld bei spielenden Kindern gibt es nicht

Miteinander spielende und sich dabei verletzende Kinder haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. So hat kürzlich das Landgericht Coburg (Az.: 33 S 54/07) in einem Berufungsverfahren entschieden und die Klage eines Zehnjährigen gegen seine gleichaltrigen Spielkameraden abgewiesen.

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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH: Haftung des Reiseveranstalters bei Unfall auch nach Ablauf der Monatsfrist

Obwohl eine Kundin ihre Ansprüche erst nach Ablauf der Monatsfrist (§ 651 g BGB) beim Reiseveranstalter geltend gemacht hat, wurde der Reiseveranstalter vom BGH zur Zahlung verurteilt.

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Veröffentlicht am: 21. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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OLG Frankfurt: Fußgänger, gut aufpassen! Keine Haftung einer Gemeinde für Sturz auf holperigem Gehweg

Eine Gemeinde haftet nicht unbedingt wegen Unebenheiten auf einem Fußweg. Das berichtet der Kölner Stadtanzeiger unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 1 U 34/06). Nach Meinung der Richter muss ein Fußgänger auch mit Unebenheiten rechnen und sich entsprechend darauf einstellen. Eine Gemeinde müsse nicht dafür sorgen, dass Fußwege «völlig eben» seien.

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Veröffentlicht am: 5. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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