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Sozialauswahl 2009

Nein, keine Bange, es gibt keine gesetzliche Neuregelung der Sozialauswahl, auch nicht seit dem Regierungswechsel. Nach wie vor sind bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 KSchG bei der zwingend vorgeschriebenen Sozialauswahl die vier Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung (Behinderung ab einem GdB von 50 % oder Gleichstellte). Welches Kriterium das bedeutsamste ist und …

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Veröffentlicht am: 1. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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Wiedereinstellung? Nur bei unverzüglicher Geltendmachung!

Ein häufig übersehenes, aber wirksames Mittel gegen eine betriebsbedingte Kündigung und sogar gegen die berüchtigte Namensliste ist der Wiedereinstellungsanspruch. Damit ist nicht – wie von Arbeitnehmern gerne verwechselt – die Klage gegen die Kündigung selbst gemeint, sondern

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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kündigung: Mehrere Schuhgeschäfte sind ein Betrieb

Eine ordnungsgemäße Sozialauswahl ist bei der betriebsbedingten Kündigung häufig der entscheidende Knackpunkt. Die richtige Sozialauswahl fängt schon bei der Frage an, wer vergleichbar ist und ob mehrere Geschäfte, Niederlassungen, Verwaltungsstellen zusammen zu betrachten sind. Die Einzelhandelsgeschäfte eines Unternehmen, dass mehrere Schuhläden in verschiedenen Städten betreibt, sind ein Betrieb, entschied das Arbeitsgericht Solingen. Bei einem Einzelhandelsunternehmen …

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Vergiftete Geschenke: Beförderung und Versetzung in der Krise

Warum man in der Krise bei Beförderungen und Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags vorsichtig sein sollte, kann man bei RED TAPE nachlesen. Mit Beförderungen und einvernehmlichen Versetzungen bei neuem Arbeitsvertrag versuchen manche Arbeitgeber von langer Hand, das ungewollte Ergebnis einer Sozialauswahl zu manipulieren. So wird man z.B.

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Veröffentlicht am: 4. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsbedingte Kündigung: ene mene miste …

Ene mene miste ist ein Abzählreim, ein Pseudo-Zufallsgenerator. Dabei steht durch den kalkulierten Beginn schon fest, wenn es erwischen wird. Viele Kündigungen werden offensichtlich ähnlich geplant. Anfang April gab es wieder eine Menge Beratungen wegen Kündigung, diesmal waren es mehr betriebsbedingte Kündigungen als in den Vormonaten. An denen man aber fühlen konnte, wie man so …

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Veröffentlicht am: 19. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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