Keine Unfallversicherung auf dem (Um)weg zur Tankstelle
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Weg von und zur Arbeit versichert. Aber eben nur der Weg, keine Umwege. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass private Veranlassungen nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Das LSG Hessen (Az.: L 3 U 195/07) hatte sich mit einem Fall zu befassen, indem die Klägerin am frühen Morgen auf …
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Veröffentlicht am: 1. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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