Abmahnung eines Arbeitnehmers
Die Abmahnung eines Arbeitnehmers wird auch gerne als „gelbe Karte“ bezeichnet. Damit wird mit einem Bild aus dem Fussball verdeutlicht, dass die Abmahnung eine Warnfunktion hat und davor warnt, dass bei einem erneuten „Foul“ eine „rote Karte“, also weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen, häufig die Kündigung, erfolgen kann. Anders als im Fussball
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Veröffentlicht am: 14. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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