Arbeitsgericht Hannover: Klage wegen Weihnachtsfeier
Die Mitarbeiterin einer Schwimmschule verklagte ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Hannover, weil sie 2008 nicht zur Weihnachtsfeier eingeladen worden war, und verlangte eine Entschädigung in Höhe von 4200 Euro. Ihre Anwälte teilten dem Arbeitsgericht mit, dass sie sich zu Unrecht diskriminiert fühle. Zu dem Zeitpunkt, als die Weihnachtsfeier stattfand, sei sie
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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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