Anwaltsstation / Anwaltstage

Wir bieten engagierten Referendaren Gelegenheit, den Anwaltsberuf während der Anwaltsstation bei uns kennenzulernen.

Der größte Teil der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird nach Abschluß des Referendariats durch das Assessorexamen in verschiedener Form als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig. Deshalb ist die Ausbildung in der Anwaltsstation (Anwaltsstage) für den Einblick  in die Tätigkeit und den Erwerb entsprechender Fertigkeiten von großer Bedeutung. Mit der Neuordnung der Juristenausbildung in NRW 2003 ist die Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt in das Zentrum des Vorbereitungsdienstes gerückt.

Insbesondere diejenigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, für die bereits feststeht, daß sie später den Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts ergreifen wollen, sollten besonderes Augenmerk auf die sorgfältige Vorbereitung der Anwaltsstation legen. Wer die Anwaltstation als Tauchstation nutzt, vergibt die Chance, diese Station als „verlängertes Bewerbungsgespräch“ zu nutzen.

Die Anwaltsstation soll Ihnen einen Einblick in die Organisation und den Betrieb einer Anwaltspraxis, insbesondere auch in die Leitungs­ und  Überwachungsaufgaben einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts ermöglichen. Diese Tätigkeiten füllen einen guten Teil des Anwaltsarbeitstages aus.

Ausbilden können nur Anwälte, die in eine Liste aufgenommen worden sind, die die regional zuständige Anwaltskammer dem Oberlandesgericht zur Verfügung stellt. Aufgenommen werden Anwälte nach dem dritten Berufsjahr (NRW) Anwaltszulassung. Ausnahmen vor Ablauf dieser Zeiträume können in begründeten Fällen zugelassen werden (z.B. Ausbildungseignung durch langjährige juristische Berufserfahrung eines Anwalts vor der Zulassung).

Bei der Zuweisung sind in NRW gewisse Formalitäten einzuhalten:

„Bei Gesuchen um Überweisung zu einer Wahlstelle und zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt sind die gewünschte Ausbildungsstelle und deren Anschrift zu bezeichnen; außerdem ist zu versichern, dass die Stelle das Einverständnis mit der Überweisung erteilt hat. Bei Auslandsaufenthalten ist grundsätzlich eine Bestätigung der Ausbildungsstelle mit dem Überweisungsgesuch vorzulegen.

Zur Ausbildung darf nur herangezogen werden, wer dafür fachlich und persönlich geeignet erscheint ( § 41 Abs.2 JAG NRW). Bei der Benennung der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts sehe ich diese Eignung als gegeben an, wenn diese/r in die Liste der für die Ausbildung zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgenommen ist.“

Das aktuelle Merkblatt für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bei dem Oberlandesgericht Köln Stand 2/2012 finden Sie hier:

http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/referendarabteilung/004_jur_vorbereitungsdienst/002_vorbereitungsdienst/index.php

die Hinweise der Referendarabteilung des Landgericht Köln (Stand 11/2011) hier:
http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/Referendarabteilung/Hinweise_fuer_Referendare/Merkblatt_Stand_01-11-2011.pdf

und ein Formular für den Antrag auf Zuweisung stellt das LG Köln auch zur Verfügung:
http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/Referendarabteilung/Formulare_fuer_Referendare/index.php

Rechtsanwalt Michael W. Felser ist Autor des Ratgebers „Das erfolgreiche Rechtsreferendariat“.

Audimax JURA Ausgabe  2/3 2010: „Planvoll statt Planlos“. Nach Bestehen des Ersten Staatsexamens folgt die Praxis: das Referendariat. Um diese Ausbildungszeit sinnvoll zu nutzen, ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. Von Julia Eggs mit Interviewzitaten von RA Felser.
http://blog.felser.de/wp-content/uploads/2010/02/audimax_jura_referendariat_eggs_felser.pdf

LTO vom 28.3.2011: „Referendariat in einer Botschaft – Fremdsprachen und Flexibilität sind gefragt“. Von Christian Grohganz mit Interviewzitaten von RA Felser

http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/referendariat-in-einer-botschaft-fremdsprachen-und-flexibilitaet-sind-gefragt/

Aktuelle Beiträge finden Sie auf Juristenausbildung.de, unserer Themendomain. Mehr Informationen stellt Ihnen Juracity – Recht für alle ! bald wieder auf den Themenseiten zur Anwaltsstation bzw. zur Anwaltsstage zur Verfügung. Umfassende Infos finden Sie dann auch auf unseren Seiten zum Rechtsreferendariat.