Anwalt Bewertung

Bewertungen haben sich, z.B. auf Amazon.de, im Internet als nützliche Instrumente erwiesen, wenn es um Produkte geht und genügend Bewertungen vorliegen, aus denen sich der Leser selbst eine Meinung bilden kann. Über Lehrerbewertungen (Spick mich) haben sich nicht nur Gerichte und Gelehrte lange gestritten; die Rechtsprechung räumt hier, nicht zur Freude der Pädagogen, die sich dort auch zu Recht von Schülern gemobbt fühlen, aber auch der Eltern, der Meinungsfreiheit einen hohen Stellenwert ein.

Das gleiche gilt auch bei der Anwaltsbewertung. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn die Bewertungen offen, also nicht anonym, und überprüfbar sind. Leider gibt es auch Portale, die anonyme Bewertungen zulassen. Den Stellenwert kann sich jeder an zehn Fingern abzählen. Hinter anonymen Bewertungen können sich Gegner, die im Rechtsstreit unterlegen sind, Mandanten die ihre Rechnungen nicht bezahlt haben und gegen die die Honoraransprüche durchgesetzt werden mussten oder sogar missgünstige Wettbewerber verbergen.  Wie es richtig geht, zeigen die Krankenkassen. Bewerten kann nur, wer sich mit seiner Versicherungsnummer anmeldet, einen Fragebogen ausfüllt. Die Bewertungen werden, da sie andernfalls nicht repräsentativ sind, erst freigeschaltet, wenn mindestens zehn Patienten den Arzt bewertet haben.

Gegen unzutreffende, anonyme Bewertungen können sich selbst Anwälte nicht schützen, da die Rechtsprechung Bewertungsportalen zur Zeit noch große Freiheiten einräumt. Diese müssen nicht einmal die Identität prüfen, eine Überprüfung ist daher ebenso unmöglich wie eine sachliche Stellungnahme. Anders als bei Presseveröffentlichtungen können die „Bewerteten“ nicht gegen wahrheitswidrige Behauptungen vorgehen oder gar eine Gegendarstellung verlangen. Das wird sich möglicherweise ändern, wenn anonyme Richterbewertungen populär werden.

Objektive Bewertungen von echten Mandanten finden Sie auf

Gulp.de

Dort können nämlich nur registrierte Mitglieder des Freiberuflerportals Anwälte bewerten, die sich nicht hinter einer Anonymität verstecken.

Dort werden wir von zahlreichen Freiberuflern weiterempfohlen und gehören zur Spitzengruppe bei der Zahl der Empfehlungen bundesweit.

Ob Mandanten mit einer Kanzlei zufrieden sind, lässt sich aber auch daran ablesen, wie eine Kanzlei sich im Anwaltsmarkt, in dem die Zahl der Anwälte sich im Zeitraum von 1996 bis 2012 verdoppelt hat, behauptet.

Wir fragen auf unserem Mandantenbogen, den alle neuen Mandanten ausfüllen, wie diese auf unsere Kanzlei gekommen sind. Die Auswertung ist ein Beleg für das nachhaltige Vertrauen, das wir genießen, denn fast 50 % aller Mandanten suchen zum wiederholten Male unseren Rat oder kommen auf Empfehlung ehemaliger Mandanten.

Häufig werden wir von den Mitarbeitern von Personalabteilungen als Anwalt beauftragt, wenn es um ihren eigenen Job geht. Auch Journalisten von Wirtschaftsmagazinen und Verbraucherzeitschriften suchen unseren Rat, auch wenn sie selbst anwaltliche Unterstützung brauchen; Führungskräfte bekannter juristischer Fachverlage ebenfalls.

Daneben haben wir, anders als viele Anwälte, mit Betriebsräten und Personalräten langjährige Mandanten, die uns regelmäßig beauftragen. Das ist der beste Test für dauerhafte gute Leistungen. Wie diese unsere Kanzlei sehen, können Sie bei den „Testimonials“ – LINK – nachlesen.