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Arbeitsrechtslexikon
Auflösungsvertrag s. auch Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
Neben der Kündigung bestehen auch einvernehmliche Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsvertrags. Der Aufhebungsvertrag ist der echte Auflösungsvertrag, während der Abwicklungsvertrag selbst das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. Der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag ist, dass der Aufhebungsvertrag selbst die Beendigung des Arbeitsvertrages herbeiführt, während dem Abwicklungsvertrag immer eine Kündigung vorausgeht. Dabei kann diese Vorgehensweise vorher verabredet sein oder aber der Abwicklungsvertrag spiegelt tatsächlich eine Einigung nach dem Ausspruch einer Kündigung wieder. Das Bundessozialgericht will hier aber keinen Unterschied machen.
Neben dem Aufhebungsvertrag hat der Abwicklungsvertrag in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen, weil er als Mittel zur Vermeidung einer Sperrzeit empfohlen wurde. Seit der Klarstellung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Ende 2002 ist allerdings der Abwicklungsvertrag wieder dem Aufhebungsvertrag gleichgestellt; bei beiden stellt sich die Sperrzeitproblematik wieder in ohne Wenn und aber.
Bei allen Verträgen sollte ein Fachanwalt bzw. Spezialist hinzugezogen werden. Wie das prominente Beispiel des Fussballers Nowotny zeigt, führt eine unüberlegte Unterschrift zu erheblichen Nachteilen. Höhe der Abfindung, Steuerfreiheit, Steuerliche Optimierung, Vermeidung sozialversicherungsrechtlicher Nachteile und die erschöpfende Regelung aller wichtigen Punkte sind die Aufgabe des entsprechend versierten Anwalts.
Nach § 625 BGB ist auch der Abschluss einer Beendigungsvereinbarung jedenfalls beim Auflösungsvertrag (Aufhebungsvertrag) nur noch schriftlich möglich. Ansonsten gilt für den Auflösungsvertrag das zum Aufhebungsvertrag gesagte entsprechend.
§§ Wichtige Rechtsgrundlagen:
§ 625 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Lexikon
Abberufung I Abfindung I Abfindungsklage I Abmahnung I Abwicklungsvertrag I Änderungskündigung I Altersteilzeit I Anhörung I Anstellungsvertrag I Arbeitnehmerhaftung I Arbeitsgericht I Arbeitsgerichtsprozess I Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II I Arbeitnehmerüberlassung I Arbeitsunfähigkeit I Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung I Arbeitsvertrag I Arbeitszeugnis I Arzthaftung I Aufhebungsvertrag I Auflösungsvertrag I Außerordentliche Kündigung I Ausschlussfristen I Austauschkündigung I BAT I Beamtenrecht I Befristung bzw. befristeter Arbeitsvertrag I Bestellung I Betriebsänderung I Betriebsbedingte Kündigung I Betriebsrat I Betriebsratsanhörung I Betriebsratsschulung I Betriebsübergang I Betriebsvereinbarung I Bewerbungsurlaub I Bezirkspersonalrat I Bundesangestelltentarifvertrag I Dienstvereinbarung I Direktionsrecht I Druckkündigung I Eingruppierung I Eingruppierungsklage I Einigungsstelle I Entgeltfortzahlung I Entlassungsentschädigung I Erziehungsurlaub I Freistellung I Fristgemäße Kündigung I Fristlose Kündigung I Gesamtbetriebsrat I Gesamtpersonalrat I Gratifikation I Hauptpersonalrat I Insolvenz I Interessenausgleich I Karenzentschädigung I Kirchenarbeitsrecht I Konzernbetriebsrat I Krankheit I Krankheitsbedingte Kündigung I Kündigung I Kündigungsfristen I Kündigungsschutz I Kündigungsschutzgesetz I Kündigungsschutzklage I Leiharbeit I Mankohaftung I Massenentlassung I Mehrarbeit I Meldepflicht I Minijob I Mobbing I Mutterschutz I Nachteilsausgleich I Ordentliche Kündigung I Personalrat I Personenbedingte Kündigung I Pflegehaftung I Privatisierung I Probezeit I Prozesskostenhilfe I Scheinselbständigkeit I Schweigepflicht I Sozialplan I Sozialplanabfindung I Sperrzeit I Sprecherausschuss I Suspendierung I Tarifvertrag I Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst I Teilzeitarbeit I Tendenzbetrieb I Tendenzschutz I Tendenzunternehmen I TVÖD I Überstunden I Urlaub I Urlaubsantrag I Urlaubsgeld I Verdachtskündigung I Verfallfristen I Verhaltensbedingte Kündigung I Verjährung I Versetzung I Vorsorgliche Kündigung I Weihnachtsgeld I Weisungsrecht I Weiterbeschäftigung I Weiterbeschäftigungsanspruch I Wettbewerbsverbot I Wiedereinstellung I Zeugnis I Zielvereinbarung I Zwischenzeugnis
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