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Hier finden Sie arbeitsrechtliche Begriffe von A bis Z erklärt.
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Arbeitsrechtslexikon Sperrzeit
Nach § 144 Abs. 1
Nr. 1 SGB III kann die Arbeitsagentur eine
Sperrzeit
anordnen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder
durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des
Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob
fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit wegen
Arbeitsaufgabe), ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben.
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