Arbeitsrechtslexikon

Hier finden Sie arbeitsrechtliche Begriffe von A bis Z erklärt.

 

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Sperrzeit

 

Nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III kann die Arbeitsagentur eine Sperrzeit anordnen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe), ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben.

Einzelne Gründe, die zu einer Sperrzeit führen können, finden Sie auf unserer speziellen Themendomain zum Thema Sperrzeit (Sperrzeit (com)

 

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