Schmerzensgeld für Fehler von zwei Gynäkologen bei einer Entbindung. Das Landgericht Freiburg (Urteil vom 03.08.2007 – Aktenzeichen 5 O 10/05) hat in einem Arzthaftungsprozeß die beiden Ärzte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an ein durch die Geburt geistig und körperlich geschädigtes Kind in Höhe von € 250.000,- und zum Ersatz des zukünftigen immateriellen Schadens verurteilt. Das Landgericht sah es aufgrund eines Sachverständigengutachtens als erwiesen an, dass den beteiligten Ärzten Fehler unterlaufen seien.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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