
Das Kanzleiteam
1999.
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Größtes Kapital der rund 600.000 Freiberufler in Deutschland ist,
dass sie persönlich eine Dienstleistung für Ihre Kunden erbringen und sich dabei auf das Vertrauen stützen können, das Ihnen entgegengebracht wird. Doch
lässt sich dieses Vertrauen gegenüber Vertretern der freien Berufe nicht durch - im Berufsrecht abgesicherte - Verdunkelungen erhalten. Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht gestattet Eingriffe in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit nur, wenn Gründe des Gemeinwohls dafür sprechen. Das Interesse des Verbrauchers könne es aber auch rechtfertigen, gesetzlich mehr an Offenheit, an Informationen, an Freiheit von den freien Berufen zu verlangen.
so Frau Renate Jäger, Richterin am Bundesverfassungsgericht, dort zuständig für das Recht der freien Berufe

RA Michael W. Felser © by Kanzlei Felser
Unsere Web-Site soll dazu dienen, Sie über unsere Kanzlei zu informieren. Basis des uns entgegengebrachten Vertrauens sollen auch, aber nicht nur, subjektive Eindrücke, sondern auch objektive Fakten sein.
Dass wir Ihnen freundlich und zuvorkommend begegnen ist selbstverständlich. Auch
dass Sie bei uns nur in Ausnahmefällen warten müssen. Warum wir in der Lage sind, Sie hochqualifiziert zu betreuen, können Sie auf den folgenden Seiten nachlesen.
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